Indikationen

Vorbedingung für alle Formen der neurologischen Rehabilitation ist das Vorliegen einer Erkrankung des zentralen oder peripheren Nervensystems oder einer Muskelerkrankung (Myopathie).

In der ambulanten neurologischen Rehabilitation behandeln wir die Krankheitsfolgen insbesondere nachfolgend aufgeführter Krankheiten:

Durchblutungsschäden
Hirninfarkt und Hirnblutung (Schlaganfall), Subarachnoidalblutungen, Zustände nach Sauerstoffmangel (zerebrale Hypoxie, z.B. durch Herzinfarkt, Schock), Rückenmarksschäden

Entzündliche Erkrankungen des Gehirns, der Hirnhäute und des Rückenmarks
(z .B. Multiple Sklerose, Meningitis, Enzephalitis)

Hirn – oder Rückenmarksverletzungen
(z. B. Schädel-Hirn-Trauma nach Verkehrsunfall)

Degenerative Hirn – und Rückenmarkserkrankungen
(z. B. Parkinsonsyndrome)

Hirn- und Rückenmarkstumoren nach operativer, strahlentherapeutischer oder konservativer Behandlung
Erkrankungen und Verletzungen des peripheren Nervensystems (z. B. Guillain-Barré-Syndrom, Polyneuropathie, Plexuslähmung)
      
Muskelerkrankungen
      
Zum Gesamtkonzept der ambulanten neurologischen Rehabilitation gehören die Diagnostik und Behandlung von
      
neuropsychologischen Störungen durch Hirnschädigungen (Einschränkungen der Aufmerksamkeit, Konzentration, des Gedächtnis, der Planung und Durchführung von Handlungen)

Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen (z.B. nach Schlaganfall)

 

 


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