Ihr Weg zur Reha
Um eine Rehabilitation zu beantragen, gibt es mehrere Wege. In den meisten Fällen entscheidet Ihr Facharzt über die Notwendigkeit einer Reha. Sie können auch selbst eine Rehabilitation beantragen. Dafür händigt Ihre Krankenkasse Ihnen ein Formular aus und klärt, wer die Kosten übernimmt.
Schritt 1 - ambulante Reha im medicos.Osnabrück
Sie haben sich für eine ambulante Reha im medicos.Osnabrück entschieden? Sehr gut!
WICHTIGE INFO:
Begründen Sie ausführlich in einem zusätzlichen Schreiben an den Kostenträger, warum Sie ins medicos.Osnabrück möchten. Je mehr nachvollziehbare Argumente Sie für eine Reha im medicos.Osnabrück finden, umso besser.
Mögliche Argumente für eine ambulante Reha
- Gewohnte Umgebung im Kreise der Familie
- Betreuung der Kinder, pflegebedürftiger
- Familienmitglieder und Haustiere möglich
- Lebensstil Änderungen können direkt vor Ort umgesetzt werden
- Ängste / Heimweh
- andere persönliche Gründe
Schritt 2 - Antrag
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem/Ihrer Haus- oder Facharzt/-ärztin und besprechen dort, dass eine ambulante Reha für Sie in Frage kommt und welche Möglichkeiten es gibt.
Lassen Sie sich einen Befundbericht mit einer Verordnung und eine Empfehlung für eine ambulante Reha ausstellen.
Anschließend fordern sie die entsprechenden Antragsformulare beim Kostenträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse, BG,..) an oder sie drucken diese aus.
G0100 BASISANTRAGSFORMULAR (Rehabilitationsantrag).PDF
G0110 ANLAGE ZUM ANTRAG AUF LEISTUNGEN ZUR MEDIZINISCHEN REHA.PDF
Schritt 3 - Anträge einreichen
Senden Sie alle Unterlagen an den Kostenträger. (Befundberichte, Antragsformulare, das Zusatzschreiben für die Wahl des ambulanten Rehazentrums – das medicos.Osnabrück).
Anschließend warten Sie auf die Entscheidung des Kostenträgers!
Schritt 4 - Die Entscheidung
1. Ihre Reha im im medicos.Osnabrück wurde genehmigt!
Was muss ich jetzt tun?
Herzlichen Glückwunsch! Ihre Reha im medicos.Osnabrück wurde genehmigt. Sie erhalten in Kürze alle entsprechenden Infos und Anreisedaten vom medicos.Osnabrück.
2. Ihre Reha wurde genehmigt, aber nicht im medicos.Osnabrück
Was muss ich jetzt tun?
Der Kostenträger genehmigt eine ambulante Reha aber nicht im medicos.Osnabrück. Er möchte Sie gerne in einer anderen Klinik unterbringen. Er schlägt eine oder mehrere alternative Kliniken vor. Diese Auswahl können Sie, müssen Sie jedoch nicht akzeptieren. Sie können mit Hilfe Ihrer/s Arztes/Ärztin erneut begründen, warum das medicos.Osnabrück für Sie persönlich und therapeutisch genau das Richtige ist und Widerspruch einlegen.
3. Ihre Reha im medicos.Osnabrück wurde genehmigt, aber nur unter Leistung einer Zuzahlung.
Was muss ich jetzt tun?
Zuzahlungen zu einer ambulanten Reha sind zulässig. Prüfen Sie, ob die geforderten Kosten in Ihrem Fall zulässig sind. Bei einer unzulässigen Zuzahlungsforderung können Sie Widerspruch einlegen.
4. Ihre Reha im medicos.Osnabrück wurde abgelehnt.
Was muss ich jetzt tun?
Ihr Kostenträger kann aus den eingereichten Dokumenten keinen medizinischen Bedarf für eine ambulante Reha im medicos.Osnabrück lesen. Überprüfen Sie: Stellt der Befundbericht Ihre derzeitige Lage detailliert genug dar? Haben Sie alle Maßnahmen geschildert, die Sie schon ergriffen haben, um Ihren derzeitigen Zustand zu verbessern? Wenn ja – lassen Sie sich einen neuen, ergänzenden medizinischen Befund ausstellen und gehen Sie in Widerspruch.