
T-RENA (Trainingstherap. Reha-Nachsorge)
Das Ziel der empfohlenen T-RENA besteht in der Stabilisierung der erreichten Rehabilitationsziele.
ZIELGRUPPE DES NACHSORGEPROGRAMMES:
Das Programm kann in Anspruch genommen werden, wenn zuvor eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung oder Knappschaft-Bahn-See durchgeführt wurde.
WICHTIGE HINWEISE:
- Leistungen zur T-RENA können auch dann in Anspruch genommen werden, wenn vorübergehend eine Arbeitsunfähigkeit besteht oder eine stufenweise Wiedereingliederung vorgesehen ist.
- Für die Zeit der Inanspruchnahme von den Leistungen besteht kein Anspruch auf Übergangsgeld. T-RENA sollte berufsbegleitend erfolgen.
- Die Verordnung muss spätestens 6 Wochen nach Ende der Reha-Maßnahme begonnen werden und gilt für maximal 6 Monate.