PsyRENA (Psychologische Reha-Nachsorge)

Das Ziel der empfohlenen psychosomatischen Nachsorge besteht in der Stabilisierung der erreichten Rehabilitationsziele. Die PsyRENA kann in Anspruch genommen werden, wenn zuvor eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung oder der Knappschaft-Bahn-See durchgeführt wurde.

WICHTIGE HINWEISE:

Die Leistungen können auch dann in Anspruch genommen werden, wenn vorübergehend eine Arbeitsunfähigkeit besteht oder eine stufenweise Wiedereingliederung vorgesehen ist. Für die Zeit der Inanspruchnahme der Leistungen besteht kein Anspruch auf Übergangsgeld.