Hausordnung medicos.Osnabrück

Präambel
Der Aufenthalt im medicos.Osnabrück erfordert im Interesse aller anwesenden Personen Rücksichtnahme, Verständnis, Sauberkeit und eine gewisse Ordnung. Somit ist es erforderlich/notwendig  sich so zu verhalten, dass andere Personen weder in ihrer Genesung gestört werden, noch aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer religiösen bzw. politischen Ansichten diskriminiert oder verletzt werden. Die Hausordnung soll das Zusammenleben im medicos.Osnabrück vereinfachen. Sie ist für alle verbindlich, die das Haus betreten.

 

  1. Allgemeines Verhalten
    Den Anordnungen/Weisungen der Mitarbeiter*innen des medicos.Osnabrück zur Durchsetzung der Hausordnung ist Folge zu leisten. Diskriminierung, Rassismus, körperliche und verbale Übergriffe sowie respektloses Verhalten werden nicht toleriert.
  2. Versicherungsschutz, Ruhe, Ordnung und Sauberkeit
    Während des Aufenthaltes in unserem Hause ist die Wahrung von Ruhe, Ordnung und Sauberkeit eine Selbstverständlichkeit. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen. Dieses gilt auch für die Außenbereiche. Jeder unnötige Lärm  ist zu vermeiden. Private Telefonate sind im Außenbereich oder Treppenhaus zu führen. In den Ruheräumen sollten Gespräche vermieden werden, um die Ruhesuchenden nicht zu stören. Für Patient*innen der Rehabilitation besteht im Gebäude und auf dem Gelände des medicos.Osnabrück ein Versicherungsschutz. Beim Verlassen des Geländes ist dieser Schutz nicht mehr gewährleistet, es sei denn das Verlassen erfolgt im Rahmen einer Therapiemaßnahme und in Begleitung des Personals.
  3. Verzehr von Speisen und Getränken
    Für den Verzehr von Speisen stehen die Räumlichkeiten der Saftbar, des Speisesaals und der Biergarten zur Verfügung. Umkleiden und Wartebereiche sind dafür nicht vorgesehen. Der Verzehr von anti-alkoholischen Getränken ist auch während des Trainings erlaubt. Wasserautomaten stehen in verschiedenen Abteilungen zur freien Verfügung.
  4. Alkohol und Drogen
    Der Konsum von Alkohol und Drogen ist während des Aufenthaltes im medicos.Osnabrück nicht erlaubt. Ein Verstoß führt zur Beendigung der Reha-Maßnahme/Therapie. Der Kostenträger wird entsprechend informiert.
  5. Rauchen und Brandschutz
    Rauchen ist gesundheitsschädlich und kann den Therapieerfolg gefährden. Deshalb ist mit Rücksichtnahme auf alle Patient*innen und Mitarbeiter*innen das Rauchen im Gebäude und auf dem Gelände des medicos.Osnabrück nicht gestattet. Im Außenbereich ist das Rauchen nur in dem ausgewiesenen Bereich Parkhauseingang gestattet. Feuer und offenes Licht sind aus Brandschutzgründen verboten. Sowohl der Konsum von Zigaretten, als auch von Zigarren, E-Zigaretten, Vapes, Pfeifen, Shisha-Pfeifen oder ähnlichem ist in den genannten Bereichen untersagt. Das Konsumieren von Cannabis ist ebenfalls in sämtlichen Räumlichkeiten und auf dem gesamten Gelände ausdrücklich untersagt. Im Brand- und Katastrophenfall ist das Gebäude zu verlassen und der Einsatzleitung und dem medicos-Personal Folge zu leisten. Notfallplänesind in allen Bereichen ausgehängt. Der Sammelplatz befindet sich im Hof vor dem Parkhaus.
  6. Wert- und Fundsachen
    Lassen Sie Ihre Wertsachen, wenn möglich zu Hause. Bitte beachten Sie, dass für verlorene oder gestohlene Wertsachen und Gegenstände wie z. B. Garderobe, Schmuck, Geld, Kreditkarten, Handy etc. keine Haftung übernommen werden kann. Wir weisen darauf hin, dass auch Spinde keine sichere Aufbewahrung bieten. Fundsachen bitten wir am Hauptempfang abzugeben.
  7. Film- und Fotoaufnahmen
    Film-, Fernseh-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, die zur Veröffentlichung vorgesehen sind, bedürfen der Genehmigung durch die Geschäftsleitung bzw. der betreffenden Personen. Dieses gilt insbesondere auch für die Veröffentlichung in sogenannten Sozialen Medien/Netzwerken. Vertreter*innen der Presse benötigen für das Betreten des medicos.Osnabrück und das dortige Verweilen zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eine vorherige Genehmigung der Geschäftsleitung. Aus Sicherheitsgründen sind in verschiedenen Bereichen unseres Hauses und im Außenbereich Überwachungskameras installiert. Sie dienen dem Schutz von Personen und Sachgütern. Die rechtlichen Vorgaben zum Datenschutz werden umgesetzt.
  8. Haustiere
    Aus hygienischen Gründen ist das Mitbringen von Tieren im medicos.Osnabrück nicht gestattet. Ausnahmen sind nur durch vorherige Genehmigung, z. B. für Begleithunde aufgrund einer medizinischen Diagnose und bei Einzelbehandlungen, möglich.
  9. Parken und Fahrzeugverkehr
    Das Parken ist im angrenzenden Parkhaus vorgesehen. Es gelten die entsprechenden Einstellungsbedingungen. Die Benutzung der Park- und Stellflächen im Innenhof ist nur mit vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsleitung möglich.
  10. Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände
    Das Inventar, die Gebrauchsgegenstände, die Therapiegeräte und Anlagen sind schonend und pfleglich zu behandeln. Sachbeschädigungen und Diebstahl werden strafrechtlich verfolgt. Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht beschädigt, verstellt oder funktionsunfähig gemacht werden (z. B. Unterkeilen von Brandschutztüren oder das Verstellen von Flucht- und Rettungswegen).
  11. Kommerzielle und politische Betätigung
    Jegliche kommerzielle Betätigung im Haus oder auf dem Gelände bedarf der Erlaubnis der Geschäftsleitung. Betteln, Werben, Feilbieten von Waren, Auftritte, Veranstaltungen, Verteilen von Prospekten, Handzetteln, parteipolitische Betätigung in Wort und Schrift sind grundsätzlich nicht gestattet.
  12. Lob, Anregungen und Beschwerden
    Das medicos.Osnabrück begrüßt grundsätzlich jegliche Rückmeldung zu den angebotenen Leistungen und arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung des Angebotes. Lob, Anregungen oder Beschwerden können mündlich oder schriftlich vorgetragen werden.
  13. Zuständigkeiten
    Ausnahmen von dieser Hausordnung kann die Geschäftsleitung erteilen. Über die Aussprache eines Hausverbotes entscheidet die Geschäftsleitung in Abstimmung mit den Bereichsleitern.
  14. Zuwiderhandlungen
    Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung wird eine Ermahnung ausgesprochen. Bei wiederholten oder groben Verstößen können entsprechende Personen des Hauses verwiesen werden und ein Hausverbot erteilt werden. Verstöße können auch als Hausfriedensbruch geahndet werden. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, insbesondere bei schuldhafter Beschädigung von Eigentum, bleibt vorbehalten.
  15. Inkrafttreten
    Diese Hausordnung tritt am 01.09.2024 in Kraft. Gleichzeitig werden frühere Einzelerlässe zur Hausordnung außer Kraft gesetzt.