Präambel
Der Aufenthalt im medicos.Osnabrück erfordert im Interesse aller anwesenden Personen Rücksichtnahme, Verständnis, Sauberkeit und eine gewisse Ordnung. Somit ist es erforderlich/notwendig sich so zu verhalten, dass andere Personen weder in ihrer Genesung gestört werden, noch aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer religiösen bzw. politischen Ansichten diskriminiert oder verletzt werden. Die Hausordnung soll das Zusammenleben im medicos.Osnabrück vereinfachen. Sie ist für alle verbindlich, die das Haus betreten.
Allgemeines Verhalten
Den Anordnungen/Weisungen der Mitarbeiter*innen des medicos.Osnabrück zur Durchsetzung der Hausordnung ist Folge zu leisten. Diskriminierung, Rassismus, körperliche und verbale Übergriffe sowie respektloses Verhalten werden nicht toleriert.
Versicherungsschutz, Ruhe, Ordnung und Sauberkeit
Während des Aufenthalts in unserem Haus ist die Wahrung von Ruhe, Ordnung und Sauberkeit eine Selbstverständlichkeit. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen. Dies gilt auch für die Außenbereiche. Jeder unnötige Lärm ist zu vermeiden. Private Telefonate sind im Außenbereich oder Treppenhaus zu führen. In den Ruheräumen sollten Gespräche vermieden werden, um die Ruhesuchenden nicht zu stören. Für Patient*innen der Rehabilitation besteht im Gebäude und auf dem Gelände des medicos.Osnabrück Versicherungsschutz. Beim Verlassen des Geländes ist dieser Schutz nicht mehr gewährleistet, es sei denn, das Verlassen erfolgt im Rahmen einer Therapiemaßnahme und in Begleitung des Personals.
Verzehr von Speisen und Getränken
Für den Verzehr von Speisen stehen die Räumlichkeiten der Saftbar, des Speisesaals und der Biergarten zur Verfügung. Umkleiden und Wartebereiche sind dafür nicht vorgesehen. Der Verzehr von alkoholfreien Getränken ist auch während des Trainings erlaubt. Wasserautomaten stehen in verschiedenen Abteilungen zur freien Verfügung.
Alkohol und Drogen
Der Konsum von Alkohol und Drogen ist während des Aufenthaltes im medicos.Osnabrück nicht erlaubt. Ein Verstoß führt zur Beendigung der Reha-Maßnahme/Therapie. Der Kostenträger wird entsprechend informiert.